In der Inkassomaske findet ein Abgleich des Gutschriftsbetrags mit dem aktuellen Kassenbestand in der ausgewählten Zahlungsart statt. Ist der Kassenbestand zu gering, kann die Maske nicht abgeschlossen werden.
Um den Vorgang trotzdem abzuschließen, gibt es 2 Möglichkeiten.
- Auswahl einer anderen Zahlungsart, die ausreichend Kassenbestand hat. Spätestens vor dem Kassenabschluss muss der Betrag dann aber richtig umgebucht werden.
- Das Programm ein 2. Mal öffnen und über Kasse Ein-/Auszahlungen einen ausreichenden Betrag zubuchen. Anschließend kann die noch geöffnete Inkassomaske regulär beendet werden. Der als Einlage zugebuchte Betrag sollte auch real in die Kasse gegeben werden, da sonst keine Kassensturzfähigkeit (rechnerischer Kassenbestand muss jederzeit übereinstimmen mit realem Kassenbestand) mehr gegeben ist. Sobald weitere Einnahmen vorliegen, kann der Betrag dann wieder ausgebucht und aus der Kasse entnommen werden.
Die Inkassomaske darf auf keinen Fall durch einen Programmabbruch beendet werden. Die Kassendaten können in einem solchen Fall nicht korrekt festgehalten werden und lassen sich nachträglich nicht korrigieren. Im Falle einer Betriebsprüfung durch die Steuerbehörden führen solche unvollständig gespeicherten Daten evtl. zu Problemen.
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